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14.12.2006 Abmahnung wegen Versteigerung von Google Mail Einladungen bei eBay

Der Inhaber der Marke «G-Mail ...und die Post geht richtig ab.», Herr Daniel Giersch, hat vor dem LG Hamburg 2005 eine einstweilige Verfügung gegen Google erwirkt, die es dem Unternehmen untersagt, die Bezeichnung «Gmail» weiter für seinen E-Mail-Dienst zu verwenden, weil es damit seine Rechte verletzt. Google hat deswegen seinen Dienst in Deutschland in Google Mail umbenannt.

Derzeit sorgen Abmahnung gegen Personen die Google Mail-Einladungen bei eBay verkaufen, für Aufregung. Die Anwälte von Herrn Gierschs fordern diese auf, die Auktionen zu beenden, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und eine Abmahngebühr von 1000 Euro zu bezahlen!

 

   

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