Ich habe schon des öfteren dafür plädiert, endlich eine klare Haftungsregelung für Hyperlinks und Suchmaschinen zu schaffen (siehe u.a. Forderung nach einer gesetzlichen Regelung für die Haftung von Hyperlinks). Der derzeitige Entwurf des Telemediengesetzes enthält eine solche noch nicht, die Bundestagsfraktion der Grünen hat jedoch einen Antrag auf den Weg gebracht, der Nachbesserungen am Regierungsentwurf verlangt (BT-Drs. 18/3499)
"Bereits die bestehenden Haftungsregelungen für Forenbetreiber und -betreiberinnen haben durch sehr unterschiedliche Rechtsprechungen (z. B. Entscheidung des Landgerichts Hamburg im Fall des Heise-Zeitschriftenverlags) für Verwirrung gesorgt. Dabei sprechen die Haftungsregelungen des bisherigen Teledienstegesetzes und des Mediendienstestaatsvertrages eine deutliche Sprache: Diensteanbieter haften nur dann für rechtswidrige „fremde“ Information, wenn diese ihnen bekannt und eine Beseitigung zumutbar ist. Bislang große Unsicherheit herrscht bei den Suchmaschinenbetreibern, die immer wieder aufgefordert werden, bestehende Links zu entfernen. Suchmaschinenbetreiber bieten wie Access- und Hostprovider keine eigenen Inhalte an, sondern machen Inhalte Dritter auffindbar, indem sie auf diese verlinken. Die große Menge an verlinkten Webseiten macht eine manuelle Überprüfung einzelner Links und deren Inhalte unmöglich."
Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, "eine Regelung ins Telemediengesetz aufzunehmen, die klarstellt, dass es auch für Suchmaschinenanbieter keine proaktiven Überwachungspflichten gibt und eine Unterlassungs- oder Beseitigungspflicht erst ab Kenntnis der Rechtsverletzung besteht, die anhand einer Interessenabwägung vorgenommen wird."
