Google sieht seine Tätigkeit in Australien durch Änderungen im dortigen Urheberrecht gefährdet. Der Entwurf könnte angeblich Klagen gegen die Erfassung von Webseiten durch Suchmaschinen und gegen Caching zulassen. Ein Rückschritt in die Internetantike? Zumindest hinsichtlich des Cachings wohl kaum. Zwar wurde diese Tätigkeit Anfang des Jahres in den USA von einem Gericht gebilligt (Blake v. Google), in europäischen Ländern sieht die Rechtslage da schon ganz anders aus. Auch in Deutschland wird Caching von zahlreichen Internetrechtsexperten als nicht urheberrechtsentsprechend eingestuft. Gerichtsverfahren gab es allerdings, soweit ersichtlich, noch keine.
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Copyright Amendment Bill 2006 (Text of the bill and Explanatory memoranda)
