Das Teledienstegesetz (TDG) und der Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) enthalten keine Regelung zu Hyperlinks und Suchmaschinen. Wie schon mehrfach berichtet, weigert sich der deutsche Gesetzgeber beharrlich, durch klare rechtliche Vorgaben für mehr Rechtssicherheit zu sorgen (siehe u.a. Forderung nach einer gesetzlichen Regelung für die Haftung von Hyperlinks). Auch im Rahmen des Gesetzgebungsvorhabens zum Telemediengesetz soll keine Ergänzung der Haftungsregelungen vorgenommen werden. Es bleibt bei einem Verweis auf ein mögliches Tätigwerden der EU-Kommission im Jahre 2007. Bis es zu einer Regelung in Deutschland kommen würde, wäre es dann vermutlich schon 2008 oder gar 2009... Einen kurzen prägnanten Überblick über die derzeitige Situation liefert
Stenzel, Ergänzung der Reform der Telemedien um eine Haftungsprivilegierung für Hyperlinks notwendig.
