Google hat die Website messe-leipzig.de abgestraft, d.h. komplett aus dem Index entfernt (es handelt sich um ca. 20.000 Seiten), weil dort unzulässige Suchmaschinenoptimierungsmethoden verwendet worden sind. Google hat dem Messebetreiber in einem Schreiben vorgeworfen, mittels Javascript von der Start- auf andere Webseiten weiterzuleiten, um Text zu verbergen. Die Messe Leipzig hat daraufhin umgehend die Startseite überarbeitet und die Weiterleitung entfernt, bestritt aber, mit dieser Technik Nutzern Inhalte verborgen zu haben. Vielmehr hätte es sich lediglich um eine Altlast von einer früheren Browserweiche gehandelt. Google-Sprecher Stefan Keuchel äußerte sich zum Vorgehen Googles bei einer Websitesperrung wie folgt: Sobald eine Warn-E-Mail an den Webmaster verschickt werde, sei es bereits zu spät. Innerhalb weniger Tage würden die entsprechenden Sites entfernt, mindestens für 30 Tage. Innerhalb dieser Zeit könne der Webmaster einen Wiederaufnahmeantrag stellen. Danach werde entschieden, ob die Webseiten zurück in den Index finden (siehe auch Golem).
Nicht einmal zwei Wochen nach der ganzen Aktion ist
die Website der Messe bei Google wieder auffindbar. Hat Google hier einmal mehr
den Betreiber einer "großen Website" bevorzugt behandelt und dessen
Wideraufnahmeantrag schneller bearbeitet? Oder hat Google eingesehen, dass im
konkreten Fall gar keine Suchmaschinenmanipulation vorliegt und deshalb so
schnell reagiert? Ein fader Beigeschmack bleibt in jedem Fall. Eine
Ungleichbehandlung von Webmastern je nach Wichtigkeit passt nicht zur
vorgeblichen Objektivität und eine Sperrung einer Website ohne genauere
Überprüfung des konkreten Falles zeigt einmal mehr die Macht Google's, über das
Schicksal eines Internetauftritts zu befinden.
