Mitte letzten Jahres hat Avi Datner bemerkt, dass seine Webseite partypop.com bei Yahoo nicht in den Suchergebnissen gelistet wird. Daraufhin kontaktierte er Yahoo und erfuhr dort, dass seine Seite auf einer Liste ausgeschlossener Seiten stehe. Warum dies so sei, wollte man ihm aber nicht erklären. Am 11.7.2006 hat Datner deshalb vor einem Gericht in Kalifornien Klage eingereicht und Yahoo wettbewerbswidriges Verhalten vorgeworfen, weil die Suchmaschine potentiellen Kunden seinen Konkurrenten zuführe (Datner v. Yahoo! Inc, Case No. BC355217 (Cal. Superior Court complaint filed July 11, 2006)
Bisher haben sich Suchmaschinen bei derartigen Fällen immer schnell auf die Behauptung zurückgezogen, die Suchergebnisse seien Ergebnis eines objektiven Prozesses. Aufgrund der Aussage eines Yahoo Mitarbeiters hinsichtlich der Black List dürfte dies in dem Verfahren eher wenig erfolgsversprechend sein. Jedenfalls ist eine deutliche Zunahme von Klagen von Unternehmen in den USA zu verzeichnen, die mit ihrer Position in den Suchergebnissen nicht zufrieden sind und einen "Manipulationsvorwurf" erheben. Bislang waren alle diese Versuche nicht von Erfolg gekrönt.
In Deutschland sind derartige Verfahren noch nicht bekannt geworden, doch dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis auch hier Klagen eingeleitet werden. Angesichts der großen Marktmacht von Google in Deutschland könnte das Kartellrecht eine geeignete Anspruchsgrundlage bieten. Ausführlicher dazu: Rechtliche Auswirkungen einer Marktbeherrschung bei Suchmaschinen
