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21.11.2005 Änderungen bei der Impressumspflicht für Webseiten?

Auf dem sechsten Symposium "Datenschutz in der Telekommunikation und bei Telediensten" in Bad Godesberg hat sich Christine Kahlen, Referentin für Medienrecht im Bundeswirtschaftsministerium, zum Entwicklungsstand des neuen Telemediengesetzes geäußert. Das Telemediengesetz wird an die Stelle des TDG und des MDStV treten und somit auch die Regelung über die Informationspflichten für Websitebetreiber regeln. Laut der Referentin sollen Informationspflichten jedoch nur bei geschäftsmäßigen Telemediendiensten bestehen, die in der Regel gegen Entgelt angeboten werden. Telemedien, die nicht den Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit haben, sollen den Informationspflichten nicht unterliegen. Dies wäre, sollte es denn so kommen, eine Abkehr vom jetzigen Zustand, bei dem zwar auch nur geschäftsmäßige Angebote der Impressumspflicht unterfallen, dieser Bereich aber von der Rechtsprechung so weit gefasst wurde, dass faktisch auch nahezu alle privaten Seiten erfasst sind, u.a. auch Weblogs.

Nähere Informationen zur Impressumspflicht!

 

 

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