Nach einem Beschluss des LG München vom 27.10.2005 (Az.: 9 HK O 20800/05) stellt die Benutzung eines Markennamens als bloßes Keyword im Rahmen von Google AdWords einen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit eine Markenverletzung dar. Gegenteiliger Ansicht waren hingegen bereits zahlreiche andere Gerichte.
Siehe
auch den ausführlicheren Überblick über
bisherige AdWords Verfahren!
