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30.10.2005 Google AdWords: Markenrechtlich geschützte Begriffe zulässig?

Wie das LG Hamburg in seinem Urteil vom 21.12.2004 erneut ausgesprochen hat, stellt die Benutzung markenrechtlich geschützter Begriffe als Auslöser von Werbeanzeigen keine Markenrechtsverletzung dar. Das Gericht blieb damit seiner Linie einer früheren Entscheidung treu:

"Nach der Rechtsprechung der Kammer ist die Verwendung von AdWords zur Schaltung von Anzeigen bei Internetsuchmaschinen zulässig, wenn die Anzeigen deutlich als solche gekennzeichnet sind. Eine Markenverletzung ist damit regelmäßig nicht verbunden, weil die Verwendung eines Keywords zur Platzierung einer als solcher gekennzeichneten Werbeanzeige außerhalb der Liste der Suchergebnisse keine markenmäßige Verwendung des markenrechtlich geschützten Keywords darstellt.

Denn die Veröffentlichung einer Anzeige außerhalb der Liste der Suchergebnisse beinhaltet nicht Aussage, dass die in dieser Werbeangezeigten Waren oder Dienstleistungen unter dem in Rede stehenden Suchbegriff angeboten werden. Die Verwendung eines Begriffes als AdWord ist marken- und wettbewerbsrechtlich nicht anders zu bewerten als die (zulässige) Handlungsanweisung bei Presseerzeugnissen, die Anzeige neben einem Artikel zu veröffentlichen, der sich mit einem bestimmten Markenprodukt befasst."

Eine deutliche Trennung zwischen Werbeanzeige und Inhalt bejahte das Gericht.

Siehe zur Vertiefung auch den Artikel über AdWords.
 

 

 

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