Google hat in dieser Woche einen
wichtigen Etappensieg im Kampf um die Rechtmäßigkeit der Verwendung von
markenrechtlich geschützen Keywörtern als Auslöser von Werbeeinblendungen
eingefahren. In den USA (zahlreiche
weitere Verfahren laufen dort und in anderen Ländern, u.a. auch in
Frankreich und Deutschland, siehe die Übersicht "AdWords
- Pending Lawsuits") verneinte die Richterin eine
Markenrechtsverletzung. Diese Entscheidung kam durchaus überraschend, hatte
sie doch eine von Google beantragte Klageabweisung ebenso wie ein Antrag auf
ein schriftliches Urteil ohne Verhandlung zuvor abgelehnt. Die ursprünglich
mitangeklagte Firma Overture hatte sich Anfang Dezember außergerichtlich mit
Geico zu unbekannten Bedingungen geeinigt und war aus dem Verfahren
ausgeschieden (siehe auch die
Meldung vom 5.12.2004).
Das Verfahren geht allerdings
noch weiter, weil die Richterin nicht ausschließen wollte, dass für Nutzer
von Google zumindest dann eine Verwechslungsgefahr bestehen kann, wenn auch
in den Textanzeigen der Markenname "Geico" verwendet wird. Da Google aber
derartige Anzeigen nach Kenntniserlangung sowieso löscht, sollte dieser
Punkt Google wenig Kopfzerbrechen bereiten.