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19.12.2004 Google schlägt Geico

Google hat in dieser Woche einen wichtigen Etappensieg im Kampf um die Rechtmäßigkeit der Verwendung von markenrechtlich geschützen Keywörtern als Auslöser von Werbeeinblendungen eingefahren. In den USA (zahlreiche weitere Verfahren laufen dort und in anderen Ländern, u.a. auch in Frankreich und Deutschland, siehe die Übersicht "AdWords - Pending Lawsuits") verneinte die Richterin eine Markenrechtsverletzung. Diese Entscheidung kam durchaus überraschend, hatte sie doch eine von Google beantragte Klageabweisung ebenso wie ein Antrag auf ein schriftliches Urteil ohne Verhandlung zuvor abgelehnt. Die ursprünglich mitangeklagte Firma Overture hatte sich Anfang Dezember außergerichtlich mit Geico zu unbekannten Bedingungen geeinigt und war aus dem Verfahren ausgeschieden (siehe auch die Meldung vom 5.12.2004).

Das Verfahren geht allerdings  noch weiter, weil die Richterin nicht ausschließen wollte, dass für Nutzer von Google zumindest dann eine Verwechslungsgefahr bestehen kann, wenn auch in den Textanzeigen der Markenname "Geico" verwendet wird. Da Google aber derartige Anzeigen nach Kenntniserlangung sowieso löscht, sollte dieser Punkt Google wenig Kopfzerbrechen bereiten.

 

 

 

 

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