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29.10.2005 Haftung von Händlern für Markenrechtsverletzungen von Affiliates!

Das Urteil des Landgerichts Köln vom 06.10.2005 (Az.: 31 O 8/05) könnte erhebliche Auswirkungen auf die Affiliates-Branche nach sich ziehen. Nach Ansicht der Richter haftet ein Händler, für den auf Internetseiten von Werbepartnern geworben wird, für Rechtsverletzungen auf der Partnerseite. Im konkreten Fall hatte der Affiliate auf seiner Webseite markenrechtlich geschützte Begriffe der Klägerin in seinen Meta-Tags verwendet. Das Gericht sah es dabei sogar als unerheblich an, wenn die Meta-Tags auf Seiten des Affiliates verwendet werden, die gar nicht die Werbung des Händlers tragen. Affilliate-Programme könnten damit für Händler uninteressant werden, weil es einen erheblichen Aufwand darstellt, sämtliche Partnerseiten auf mögliche Rechtsverstöße zu überwachen.

Anders als das LG Köln hatte das LG Hamburg (Urteil vom 03.08.2005, Az.: 315 O 296/05, Volltext unter http://www.aufrecht.de/4281.html) einen Händler zumindest als dann nicht für Markenrechtsverletzungen haftbar angesehen, die ein Werbepartner begeht, der die Werbematerialien des Händlers für eine Domain nutzt, ohne sich im Partnerprogramm des Händlers direkt angemeldet zu haben. Sobald der Anbieter eines Partnerprogramms aber Kenntnis von Rechtsverletzungen seines Affiliates erlangt, ist er verpflicht, alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Markenverletzungen zu verhindern.
 

 

 

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