Nachdem ich Ihnen im zweiten Teil dieser Serie gezeigt habe, welche Weiterleitungsform Sie bei der Umbenennung von Dateien besser nicht verfolgen sollten, stelle ich Ihnen heute die sinnvollste Möglichkeit vor, den 301 Redirect (Moved Permanently). Hierbei werden Umleitungsregeln in die schon aus dem ersten Teil bekannte reine Textdatei .htaccess eingeführt. Bei einem 301 Redirect sollten Sie wie folgt vorgehen:
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Erstellen Sie eine reine Textdatei mit dem Namen ".htaccess" (Achtung der Punkt muss vor htaccess stehen und ist wichtig!)
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Fügen Sie den Umleitungsbefehl in die Datei .htaccess ein:
Bei Umleitung einer einzelnen Seite: Redirect 301 /seite1.html http://www.ihredomain.de/seite1-neu.html
Bei Umleitung eines ganzen Verzeichnisses: Redirect 301 /verzeichnis http://www.ihredomain.de/verzeichnis-neu
Bei Umleitung der ganzen Domain: Redirect 301 / http://www.ihreneuedomain.de/ -
Übertragen Sie die Datei .htaccess auf Ihren Speicherplatz im Internet.
Achtung: Bevor Sie beginnen, diese Tipps in die Praxis umzusetzen, müssen Sie sich vergewissern, dass ihr Host-Provider einen Apache Web-Server betreibt und Sie Zugriff auf die .htaccess Dateien haben. An einer bereits bestehenden .htaccess-Datei sollten Sie über die Ergänzung obiger Zeile hinaus, keine Änderungen vornehmen!
Suchmaschinen werden die alte URL entfernen und die neue URL an dessen Stelle nehmen. Darüber inwieweit z.B. Google bei einem 301 Redirect auch den PageRank der alten Adresse auf die neue überträgt oder genauer die Backlinks der alten auf die neue, wird noch immer in Suchmaschinenoptimiererkreisen diskutiert. An sich sollte nichts vererbt werden, da die bisherigen Links nun einmal auf die alte Datei/Site und nicht auf die neue zeigen.
