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21.9.2005 Hyperlinks durch die Pressefreiheit geschützt? Bundesverfassungsgericht angerufen!

Der Heise-Verlag hat seine Ankündigung wahr gemacht und zieht wegen des Verbots eines Hyperlinks vor das Bundesverfassungsgericht.  Den Verlauf des Verfahrens dokumentiert der Heise-Verlag auf einer Sonder-Webseite "Heise versus Musikindustrie". Dort findet sich jetzt auch der Text der Verfassungsbeschwerde. Diese betont die extrem hohe Verunsicherung unter Journalisten, die sich im Zweifel gegen das Setzen eines Links entscheiden würden, um einem Haftungsrisiko zu entgehen. Dies sei nicht hinzunehmen, da die Pressefreiheit nicht allein die im Internet veröffentlichten Wortbeiträge schütze, sondern auch das Setzen von Hyperlinks. Diese seien nicht nur schlechthin für das Medium Internet konstituierend, sondern auch Ausdruck der spezifischen Funktionserfüllung durch die Presse im Internet, weil sie der Verwirklichung des spezifischen verfassungsrechtlichen Auftrages der Presse unter den Bedingungen des Mediums dienen.

Dem OLG und LG München wird vorgeworfen, die Pressefreiheit verkannt zu haben, als sie auf eine konkrete Abwägung der kollidierenden verfassungsrechtlichen Positionen verzichtet haben.

 

 

 

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