21.9.2005
Hyperlinks durch die
Pressefreiheit geschützt? Bundesverfassungsgericht angerufen!
Der Heise-Verlag hat
seine
Ankündigung wahr gemacht und zieht wegen des Verbots
eines Hyperlinks vor das Bundesverfassungsgericht.
Den
Verlauf des Verfahrens dokumentiert der Heise-Verlag auf
einer Sonder-Webseite "Heise
versus Musikindustrie".
Dort findet sich jetzt auch der Text der
Verfassungsbeschwerde. Diese betont die extrem hohe
Verunsicherung unter Journalisten, die sich im Zweifel gegen
das Setzen eines Links entscheiden würden, um einem
Haftungsrisiko zu entgehen. Dies sei nicht hinzunehmen, da
die Pressefreiheit nicht allein die im Internet
veröffentlichten Wortbeiträge schütze, sondern auch das
Setzen von Hyperlinks. Diese seien nicht nur schlechthin für
das Medium Internet konstituierend, sondern auch Ausdruck
der spezifischen Funktionserfüllung durch die Presse im
Internet, weil sie der Verwirklichung des spezifischen
verfassungsrechtlichen Auftrages der Presse unter den
Bedingungen des Mediums dienen.
Dem OLG und LG München wird vorgeworfen, die Pressefreiheit
verkannt zu haben, als sie auf eine konkrete Abwägung der
kollidierenden verfassungsrechtlichen Positionen verzichtet
haben.