12.9.2005
Streit zwischen Google und
Geico beigelegt
Das Verfahren zwischen Google und Geico
wurde außergerichtlich mit einem Vergleich, dessen
Bedingungen aber nicht verlautbart wurden, beendet. Google
hatte vor Gericht bereits einen Teilerfolg erzielt, weil die
Richterin bei Werbenanzeigen, die durch das Keyword "Geico"
ausgelöst wurden, keine Gefahr sah, dass Nutzer dem Irrtum
erliegen würden, der Werbekunde von Google stünde in
irgendeiner Verbindung zu Geico. Lediglich die Frage nach
einer Markenrechtsverletzung, wenn in der ausgelösten
Anzeige selbst der markenrechtlich geschützte Begriff "Geico"
verwendet wird, stand noch im Raum. Da Google die Verwendung
von markenrechtlich geschützten Begriffen aber sowieso
verbietet, war eine Einigung, die von der Richterin angeregt
worden war, wahrscheinlich gewesen.