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12.9.2005 Streit zwischen Google und Geico beigelegt

Das Verfahren zwischen Google und Geico wurde außergerichtlich mit einem Vergleich, dessen Bedingungen aber nicht verlautbart wurden, beendet. Google hatte vor Gericht bereits einen Teilerfolg erzielt, weil die Richterin bei Werbenanzeigen, die durch das Keyword "Geico" ausgelöst wurden, keine Gefahr sah, dass Nutzer dem Irrtum erliegen würden, der Werbekunde von Google stünde in irgendeiner Verbindung zu Geico. Lediglich die Frage nach einer Markenrechtsverletzung, wenn in der ausgelösten Anzeige selbst der markenrechtlich geschützte Begriff "Geico" verwendet wird, stand noch im Raum. Da Google die Verwendung von markenrechtlich geschützten Begriffen aber sowieso verbietet, war eine Einigung, die von der Richterin angeregt worden war, wahrscheinlich gewesen.

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