1.9.2005
Verfassungsbeschwerde wegen
Verbot eines Hyperlinks
Wie auch von
Links &
Law berichtet, hat das OLG München am
28.7.2005 ein Urteil des
LG München
bestätigt, das dem Heise-Verlag untersagt, im Rahmen der
Berichterstattung über Software, die den Kopierschutz von
CDs oder DVDs knackt, einen Link zur Homepage des
Herstellers derartiger Produkte zu setzen. Der Verlag sieht
sich hierdurch in seiner durch Art. 5 GG garantierten
Pressefreiheit unzulässig eingeschränkt und hat
nun angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht nach
Karlsruhe zu ziehen.
Den
Verlauf des Verfahrens dokumentiert der Heise-Verlag auf
einer Sonder-Webseite "Heise
versus Musikindustrie".