22.8.2005
Fremde Markennamen in
Werbeanzeigen unzulässig - Google v. Geico
Im Rechtsstreit zwischen Geico
und Google liegt nun die
Urteilsbegründung vor, die im Vergleich zur mündlichen Begründung von vor
fast 8 Monaten keine Überraschungen enthielt. Das Gericht hält an seiner
Auffassung fest, dass die Verwendung markenrechtlich geschützter Begriffe als
Auslöser von AdWords-Anzeigen keine Markenrechtsverletzung nach US-Recht
darstellt. Anders sei dies nur dann, wenn der Markenname auch im Text der
Werbeanzeige erscheine. Dann bestehe die Gefahr der Irreführung von Benutzern
der Suchmaschine. Damit bleibt nur noch die Frage offen, ob Google für eine
derartige Markenrechtsverletzung auch rechtlich verantwortlich gemacht werden
kann. Das Gericht gab den Parteien zunächst 30 Tage Zeit, um sich gütlich zu
einigen.
Meldungen, wie diejenige der
Netzzeitung, wonach das Urteil für Google bedeute, dass
Werbung künftig auf die unzulässige Verwendung von Markennamen geprüft werden
muss, sind so nicht zutreffend. Über eine Prüfungspflicht von Google hat das
Gericht bislang noch gar nicht befunden und Markennamen in Textanzeigen sind von
Google schon nach den jetzigen Richtlinien untersagt.