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22.8.2005 Fremde Markennamen in Werbeanzeigen unzulässig - Google v. Geico

Im Rechtsstreit zwischen Geico und Google liegt nun die Urteilsbegründung vor, die im Vergleich zur mündlichen Begründung von vor fast 8 Monaten keine Überraschungen enthielt. Das Gericht hält an seiner Auffassung fest, dass die Verwendung markenrechtlich geschützter Begriffe als Auslöser von AdWords-Anzeigen keine Markenrechtsverletzung nach US-Recht darstellt. Anders sei dies nur dann, wenn der Markenname auch im Text der Werbeanzeige erscheine. Dann bestehe die Gefahr der Irreführung von Benutzern der Suchmaschine. Damit bleibt nur noch die Frage offen, ob Google für eine derartige Markenrechtsverletzung auch rechtlich verantwortlich gemacht werden kann. Das Gericht gab den Parteien zunächst 30 Tage Zeit, um sich gütlich zu einigen.

Meldungen, wie diejenige der Netzzeitung, wonach das Urteil für Google bedeute, dass Werbung künftig auf die unzulässige Verwendung von Markennamen geprüft werden muss, sind so nicht zutreffend. Über eine Prüfungspflicht von Google hat das Gericht bislang noch gar nicht befunden und Markennamen in Textanzeigen sind von Google schon nach den jetzigen Richtlinien untersagt.

Einen Überblick über die Gerichtsverfahren zu AdWords finden Sie hier!

 

 

 

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