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20.8.2005 Heise-Verlag verliert auch Berufungsverfahren wegen Slysoft-Link

Es war bereits Gegenstand mehrerer News-Meldungen: Das Urteil des LG München, das dem Heise-Verlag untersagt hat, im Rahmen der Berichterstattung über Software, die den Kopierschutz von CDs oder DVDs knackt, einen Link zur Homepage des Herstellers derartiger Produkte zu setzen (siehe insbesondere die Meldung vom 14.3.2005). Mittlerweile hat auch die Berufungsverhandlung vor dem OLG München stattgefunden und der Heise-Verlag hatte mit seiner Berufung auf die Pressefreiheit erneut kein Glück. Ein Link "gehe zu weit", sei im Gegensatz zur bloßen Berichterstattung, die die Musikindustrie auch verboten haben wollte, nicht mehr mit dem Recht auf Freiheit der Presse zu verantworten.

Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.

Den Verlauf der Ereignisse dokumentiert der Heise-Verlag auf einer Sonder-Webseite "Heise versus Musikindustrie". Diese enthält auch die bisher von den Rechtsanwälten beider Parteien vor Gericht eingereichten Schriftsätze.

 

 

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