20.8.2005
Heise-Verlag verliert auch
Berufungsverfahren wegen Slysoft-Link
Es war bereits Gegenstand
mehrerer News-Meldungen: Das Urteil des LG München, das dem
Heise-Verlag untersagt hat, im Rahmen der Berichterstattung
über Software, die den Kopierschutz von CDs oder DVDs
knackt, einen Link zur Homepage des Herstellers derartiger
Produkte zu setzen (siehe insbesondere
die
Meldung vom 14.3.2005). Mittlerweile hat auch die
Berufungsverhandlung vor dem OLG München stattgefunden und
der Heise-Verlag hatte mit seiner Berufung auf die
Pressefreiheit erneut kein Glück. Ein
Link "gehe zu
weit", sei im Gegensatz zur bloßen Berichterstattung, die
die Musikindustrie auch verboten haben wollte, nicht mehr
mit dem Recht auf Freiheit der Presse zu verantworten.
Die schriftliche
Urteilsbegründung steht noch aus.
Den Verlauf der Ereignisse
dokumentiert der Heise-Verlag auf einer Sonder-Webseite "Heise
versus Musikindustrie". Diese
enthält auch die bisher von den Rechtsanwälten beider Parteien vor
Gericht eingereichten Schriftsätze.