Der
Sinnlosigkeit von Disclaimern, die eine Haftung für Links
auf rechtswidrige Inhalte ausschließen sollen, habe ich
bereits vor einiger Zeit einen
Artikel gewidmet. Darin habe ich auch darauf
hingewiesen, dass ein Disclaimer in Einzelfällen sogar
kontraproduktiv sein kann, zeigt er doch, dass ein Webmaster
damit rechnet, auf seiner Seite könnten Links enthalten
sein, die auf nicht rechtmäßige Inhalte verweisen. Nun hat
sich diese Vorahnung in einem Verfahren in Australien
bewahrheitet, wo der Betreiber einer Webseite wegen
Urheberrechtsverletzung verurteilt worden ist (Universal
Music Australia v Cooper,
Urteil im Volltext). Seine Webseite hatte Links zu
MP3-Dateien enthalten, wobei die Mehrzahl der verlinkten
Dateien Raubkopien gewesen sein dürften. Disclaimer, die
darauf hinwiesen, dass der Download aus illegalen Quellen
verboten sei, nützte ihm dabei nichts: "included a number of
disclaimers indicating that MP3s could be both legal and
illegal and that the downloading of MP3s would be legal only
when the song’s copyright owner had granted permission for
the internet user to download and play the music sound
recording.... The disclaimers in fact indicate Cooper’s
knowledge of the existence of illegal MP3s on the internet
and the likelihood that at least some of the MP3s to which
the website provided hyperlinks constituted infringing
copies of copyright music sound recordings."