Ein
Brief mit einer Abmahnung wegen eines Links zu allofmp3
(siehe die Meldung vom 17.7.2005) ging auch an das Münchner IT-Magazin
"Chip", das daraufhin die Unterlassungserklärung
unterzeichnet sowie Artikel und Forenbeiträge mit Links zu
der Seite vom Netz genommen hat. Ein "Chip"-Redakteur
hatte Allofmp3 zuvor noch als "vorbildliches
Angebot" bezeichnet. Auch das Magazin "Chip"
hatte Allofmp3 in der Mai-Ausgabe 2003 für "einfache
Bedienung" und "faire Preise" gelobt.
Der
Heise-Verlag hingegen weigert sich bislang beharrlich, Links
zu der russischen Seite aus seinem redaktionellen Angebot zu
entfernen (siehe z.B.
diesen Artikel). Statt einer Unterlassungserklärung
wurde dem Verlag bislang lediglich eine Aufforderung
zugeschickt, Links auf www.allofmp3.com zu entfernen.
Auch
die vom deutschen Verbraucherschutzministerium geförderte Webseite
irights.info
soll eine Abmahnung erhalten haben, gab aber an, den Link zu
allofmp3 schon vor Erlass der Verfügung entfernt zu haben.
In
einer News-Meldung
der IFPI ist folgendes zu lesen: "Die Deutsche
Landesgruppe der IFPI weist aus gegebenem Anlass darauf hin,
dass sich auf den Webseiten allofmp3.com und weblisten.com
in Deutschland illegale Musikangebote befinden." Man
beachte: Die Adresse von allofmp3 wird genannt, diese ist
jedoch nicht als Link ausgestaltet! Ist dies für Nutzer
wirklich ein Hindernis! Statt (verbotener) Links jetzt
(zulässige) URL-Angaben. Ob dies wirklich ein Fortschritt
für die Musikindustrie ist? Ein Link zu allofmp3 lässt
sich auch bei einer entsprechenden Suchanfrage bei Google
leicht erhalten. Vielleicht das nächste Abmahnopfer?