Der
IFPI (International
Federation of the Phonographic Industry) war die Seite Allofmp3
schon lange ein Dorn im Auge. Allofmp3 verkauft weltweit
Songs schon für wenige Cents, komplette Alben für
rund zwei Euro. Dabei verfügt das Unternehmen aber
lediglich über die russischen Musikrechte.
In
den letzten Wochen ist die IFPI einem Teilziel, nämlich den
Musik-Verkauf von Deutschland aus zu unterbinden, Schritt
für Schritt näher gekommen. Das
Landgericht
München I hat eine einstweilige Verfügung erlassen (PDF),
mit der dem russischen Musikanbieter verboten wurde, die Musiktitel
und Alben in Deutschland zum Download anzubieten.
Schon
kurz nach diesem Erfolg stand die Drohung im Raum, gegen alle Unterstützer von
Allofmp3 vorzugehen und dazu gehört auch jeder, der Links
zu der Seite gesetzt hat, und sei es auch nur im Rahmen
einer Berichterstattung (u.a. hatte auch der Radiosender
SWR3 verschiedene Online-Musikshops getestet und Allofmp3
mit dem Fazit "besser geht's nicht" gelobt).
Diesen Worten folgten dann auch rasch Taten. Die Münchener
Rechtsanwaltskanzlei Waldorf hat im Auftrag einiger
Musiklabels (edel, EMI, Sony Music, SPV, Universal Music und
Warner Music) Abmahnungen an Webseiten-Betreiber versendet,
die einen Link zu dem Musikdienst gesetzt hatten. Die
Betreiber der Webseiten wurden aufgefordert, die Links bis
zum 12. Juli zu entfernen. Ferner wurde die Begleichung der
Anwaltskosten in Höhe von rund 4.000 Euro verlangt. Der Streitwert liege bei
75.000 Euro.
Bisher sollen "weniger als zehn"
derartige Abmahnungen verschickt worden sein.
Und
wer sich jetzt noch fragt, warum die IFPI nicht direkt gegen
den russischen Anbieter vorgeht, dem sei gesagt, den Versuch
gab es wohl, auf Grund von Lücken im russischen
Urheberrecht anscheinend aber nicht erfolgreich.
Laut
einem ermittelnden Staatsanwalt operiere der Anbieter nach
momentan geltendem russischen Recht legal.
Und
wer sich nach der Lektüre dieses Beitrags Lieder vom
russischen Anbieter herunterladen will, sollte besser
vorsichtig sein. Aber: Rechtswidrig handelt man bei der Erstellung
privater Kopien aber nur dann, wenn es sich um eine Kopie
von einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage
handelt. Angesichts der komplizierten Rechtslage in diesem
Fall dürfte dies allerdings eher für eine Rechtmäßigkeit
sprechen.
Mehr
Infos zu dem Fall morgen!