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17.7.2005 Abmahnungen wegen Links zu illegaler MP3-Seite: alloffmp3

Der IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) war die Seite Allofmp3 schon lange ein Dorn im Auge. Allofmp3 verkauft weltweit Songs schon für wenige Cents, komplette Alben für rund zwei Euro. Dabei verfügt das Unternehmen aber lediglich über die russischen Musikrechte.  

In den letzten Wochen ist die IFPI einem Teilziel, nämlich den Musik-Verkauf von Deutschland aus zu unterbinden, Schritt für Schritt näher gekommen. Das Landgericht München I hat eine einstweilige Verfügung erlassen (PDF), mit der dem russischen Musikanbieter verboten wurde, die Musiktitel und Alben in Deutschland zum Download anzubieten.

Schon kurz nach diesem Erfolg stand die Drohung im Raum, gegen alle Unterstützer von Allofmp3 vorzugehen und dazu gehört auch jeder, der Links zu der Seite gesetzt hat, und sei es auch nur im Rahmen einer Berichterstattung (u.a. hatte auch der Radiosender SWR3 verschiedene Online-Musikshops getestet und Allofmp3 mit dem Fazit "besser geht's nicht" gelobt). Diesen Worten folgten dann auch rasch Taten. Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf hat im Auftrag einiger Musiklabels (edel, EMI, Sony Music, SPV, Universal Music und Warner Music) Abmahnungen an Webseiten-Betreiber versendet, die einen Link zu dem Musikdienst  gesetzt hatten. Die Betreiber der Webseiten wurden aufgefordert, die Links bis zum 12. Juli zu entfernen. Ferner wurde die Begleichung der Anwaltskosten in Höhe von rund 4.000 Euro verlangt. Der Streitwert liege bei 75.000 Euro. Bisher sollen "weniger als zehn" derartige Abmahnungen verschickt worden sein. 

Und wer sich jetzt noch fragt, warum die IFPI nicht direkt gegen den russischen Anbieter vorgeht, dem sei gesagt, den Versuch gab es wohl, auf Grund von Lücken im russischen Urheberrecht anscheinend aber nicht erfolgreich. Laut einem ermittelnden Staatsanwalt operiere der Anbieter nach momentan geltendem russischen Recht legal.

Und wer sich nach der Lektüre dieses Beitrags Lieder vom russischen Anbieter herunterladen will, sollte besser vorsichtig sein. Aber: Rechtswidrig handelt man bei der Erstellung privater Kopien aber nur dann, wenn es sich um eine Kopie von einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage handelt. Angesichts der komplizierten Rechtslage in diesem Fall dürfte dies allerdings eher für eine Rechtmäßigkeit sprechen.

Mehr Infos zu dem Fall morgen!

 

 

 

 

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