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12.7.2005 Haftung für Markenrechtsverletzungen bei Google AdWords - Verfahren in Frankreich, Teil 3

Auch wenn die bisherigen Begründungen der Gerichte nicht einheitlich sind, kann man in Frankreich nach dem jetzigen Stand der Dinge davon ausgehen, dass es sich bei der Benutzung fremder Marken als "Trigger" für eine Werbeanzeige um einen Markenmissbrauch handelt. Die Gerichte sahen die Gefahr als begründet an, Nutzer würden eine Verbindung zwischen den Werbekunden von Google und dem gesuchten Markeninhaber herstellen. Insoweit liegen die Entscheidungen auf einer Linie mit der des LG München. Noch nicht abschließend geklärt scheint zu sein, unter welchen Voraussetzungen Google für diese Markenrechtsverletzungen haftet, immer oder nur bei offensichtlichen Verstößen bzw. nach Kenntniserlangung? Als Besonderheit zu den anderen Gerichtsverfahren kann gewertet werden, dass im Verfahren von Le Meridian der Markeninhaber auch gegen die Nennung seiner Marke im Rahmen des AdWords Keyword Tool vorgegangen ist.

 

 

 

 

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