12.7.2005
Haftung für Markenrechtsverletzungen bei Google AdWords -
Verfahren in Frankreich, Teil 3
Auch wenn die
bisherigen Begründungen der Gerichte nicht einheitlich sind,
kann man in Frankreich nach dem jetzigen Stand der Dinge
davon ausgehen, dass es sich bei der Benutzung fremder
Marken als "Trigger" für eine Werbeanzeige um einen
Markenmissbrauch handelt. Die
Gerichte sahen die Gefahr als begründet an, Nutzer würden eine
Verbindung zwischen den Werbekunden von Google und dem gesuchten
Markeninhaber herstellen. Insoweit liegen die Entscheidungen
auf einer Linie mit der des
LG München. Noch nicht
abschließend geklärt scheint zu sein, unter welchen
Voraussetzungen Google für diese Markenrechtsverletzungen
haftet, immer oder nur bei offensichtlichen Verstößen bzw.
nach Kenntniserlangung? Als Besonderheit zu den anderen
Gerichtsverfahren kann gewertet werden, dass im Verfahren
von Le Meridian der Markeninhaber auch gegen die Nennung
seiner Marke im Rahmen des AdWords Keyword Tool vorgegangen
ist.