Frankreich ist
das Land mit den bislang meisten Gerichtsentscheidungen zu
AdWords. Hier ein Überblick über weitere Verfahren:
Der
französische Luxusgüter-Hersteller
Louis Vuitton
hat
Google
erfolgreich auf Schadenersatz verklagt, da bei der Eingabe
des Stichworts "Louis Vuitton" in Verbindung mit "copies"
oder "replica" nicht nur der Link zur offiziellen Website
des Handtaschen-Herstellers erschien, sondern auch
Werbeanzeigen von Konkurrenten, die Imitate anboten.
Google darf nun keine Werbelinks mehr bei der Suche mit dem
Markennamen "Louis Vuitton" anzeigen. Das
Pariser Gericht
befand Google der Markenfälschung, des unlauteren
Wettbewerbs und der irreführenden Werbung für schuldig.
Die
französichen Reisefirmen Luteciel and
Viaticum, Betreiber der Online-Flugbörse
Bourse des Voles
und Inhaber der Markenrechte an den Begriffen "Bourse des
Vols" und "Bourse des Voyages haben wegen der Verwendung
dieser Begriffe durch Konkurrenten als Keyword für
Werbeanzeigen Google verklagt und gewonnen. Ein Gericht in
Versailles bestätigte am 10.5.2005 die erstinstanzlichen
Entscheidung eines Gerichts aus Nanterre vom 13.10.2004 (englische
Übersetzung). Wie
auch das Gericht im Fall "Meridan" sah es eine
Markenrechtsverletzung aufgrund einer Verwechslungsgefahr
als gegeben. Anders als dieses Gericht ist das
Berufungsgericht jedoch davon ausgegangen, dass Google keine
Verpflichtung trifft, alle von seinen Kunden gewählten
Keywörter auf Rechtsverletzungen zu untersuchen. Google
müsse es aber möglich sein, rechtswidrigen Gebrauch zu
unterbinden. Im konkreten Fall hätte Google von der
Verwendung einer geschützten Marke wissen müssen, jedenfalls
wurde Google davon in Kenntnis gesetzt und hätte die
geschalteten Anzeigen stoppen müssen.
Der
französische Versicherungskonzern
AXA
und der Micropaymentdienst Rentabiliweb haben sich in
Frankreich in die Reihe der Unternehmen eingereiht, die
gegen Google gerichtlich vorgehen, weil Google Werbung für
Konkurrenzunternehmen anzeigen, wenn nach
markenrechtlich geschützten Begriffen gesucht wird.
Gerichtsentscheidungen liegen in diesen Verfahren bislang
noch nicht vor.
Aber nicht nur
Google hatte in Frankreich das Nachsehen. Auch Overture
verlor vor einem Gericht in Nanterre gegen die Hotelgruppe
Acor. Diese hatte wegen des Auftauchens der Werbung
einer konkurrierenden Hotelgruppe bei Eingabe des
Markenbegriffs "Thalassa" geklagt.
Da in dem
Verfahren auch "Overtures ad booking tool" scharf kritisiert
wurde, das Nutzern des Werbeprogramms bei der Buchung des Keywords "Hotel" auch die Begriffe "Hotel Formule 1", "Hotel
Ibis", "Hotel Mercure", "Hotel Accor vorgeschlagen hatte.
Auf der
Seite für Trigger-Vorschläge
erscheint deshalb inzwischen der Hinweis, dass eine
Markenrecherche bei den Vorschlägen ratsam wäre. Auch eine
URL, unter der das Bestehen eines Markeneintrags kostenlos
überprüft werden kann, wird angegeben.