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11.7.2005 Haftung für Markenrechtsverletzungen bei Google AdWords - Verfahren in Frankreich, Teil 2

Frankreich ist das Land mit den bislang meisten Gerichtsentscheidungen zu AdWords. Hier ein Überblick über weitere Verfahren:

Der französische Luxusgüter-Hersteller Louis Vuitton hat  Google erfolgreich auf Schadenersatz verklagt, da bei der Eingabe des Stichworts "Louis Vuitton" in Verbindung mit "copies" oder "replica" nicht nur der Link zur offiziellen Website des Handtaschen-Herstellers erschien, sondern auch Werbeanzeigen von  Konkurrenten, die Imitate anboten. Google darf nun keine Werbelinks mehr bei der Suche mit dem Markennamen "Louis Vuitton" anzeigen. Das Pariser Gericht befand Google der Markenfälschung, des unlauteren Wettbewerbs und der irreführenden Werbung für schuldig.

Die französichen Reisefirmen Luteciel and Viaticum, Betreiber der Online-Flugbörse Bourse des Voles und Inhaber der Markenrechte an den Begriffen "Bourse des Vols" und "Bourse des Voyages haben wegen der Verwendung dieser Begriffe durch Konkurrenten als Keyword für Werbeanzeigen Google verklagt und gewonnen. Ein Gericht in Versailles bestätigte am 10.5.2005 die erstinstanzlichen Entscheidung eines Gerichts aus Nanterre vom 13.10.2004 (englische Übersetzung). Wie auch das Gericht im Fall "Meridan" sah es eine Markenrechtsverletzung aufgrund einer Verwechslungsgefahr als gegeben. Anders als dieses Gericht ist das Berufungsgericht jedoch davon ausgegangen, dass Google keine Verpflichtung trifft, alle von seinen Kunden gewählten Keywörter auf Rechtsverletzungen zu untersuchen. Google müsse es aber möglich sein, rechtswidrigen Gebrauch zu unterbinden. Im konkreten Fall hätte Google von der Verwendung einer geschützten Marke wissen müssen, jedenfalls wurde Google davon in Kenntnis gesetzt und hätte die geschalteten Anzeigen stoppen müssen.

Der französische Versicherungskonzern AXA und der Micropaymentdienst Rentabiliweb haben sich in Frankreich in die Reihe der Unternehmen eingereiht, die gegen Google gerichtlich vorgehen, weil Google Werbung für Konkurrenzunternehmen anzeigen, wenn nach markenrechtlich geschützten Begriffen gesucht wird. Gerichtsentscheidungen liegen in diesen Verfahren bislang noch nicht vor.

Aber nicht nur Google hatte in Frankreich das Nachsehen. Auch Overture verlor vor einem Gericht in Nanterre gegen die Hotelgruppe Acor. Diese hatte wegen des Auftauchens der Werbung einer konkurrierenden Hotelgruppe bei Eingabe des Markenbegriffs "Thalassa" geklagt.

Da in dem Verfahren auch "Overtures ad booking tool" scharf kritisiert wurde, das Nutzern des Werbeprogramms bei der Buchung des Keywords "Hotel" auch die Begriffe "Hotel Formule 1", "Hotel Ibis", "Hotel Mercure", "Hotel Accor vorgeschlagen hatte. Auf der Seite für Trigger-Vorschläge erscheint deshalb inzwischen der Hinweis, dass eine Markenrecherche bei den Vorschlägen ratsam wäre. Auch eine URL, unter der das Bestehen eines Markeneintrags kostenlos überprüft werden kann, wird angegeben.

 

 

 

 

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