14.12.2011
Notice-And-Take-Down-Verfahren für Anbieter geplant
Die EU-Kommission möchte
anscheinend zwar nicht an den bisherigen Regelungen zur
Haftungsprivilegierung von Anbietern in der
E-Commerce-Richtlinie rütteln, aber eine Präzisierung
vornehmen und genauer regeln, wann ein Anbieter Inhalte zu
löschen hat. Letztlich soll ein detailliertes
Notice-And-Take-Down-Verfahren geschaffen werden. Im
nächsten Jahr sind Konsultationen mit Interessenvertretern
geplant.