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6.7.2005
Haftung für Markenrechtsverletzungen bei Google AdWords -
Verfahren in den USA, Teil 1 |
Google wurden in den USA gleich von mehreren Unternehmen
wegen der Verwendung markenrechtlich geschützter Keywörter
beim Google AdWords Programm verklagt.:
von der
Rescuecom Corp. (Klageschrift),
die ihre Rechte an der Marke "Rescuecom" durch deren
Verwendung als Keywort für die Einblendung von Werbeanzeigen
ihrer Konkurrenten verletzt ansieht. Das Unternehmen wirft
Google und den Werbekunden vor, finanziell von der Marke "Rescuecom"
zu profitieren, nach der im Internet oft gesucht werde. Ein Internetnutzer auf der Suche nach dem Unternehmen
könnte in der Erwartung auf einen "Sponsored Link" klicken,
das werbende Unternehmen stehe in irgendeiner Verbindung zu Rescuecom. Selbst wenn dieser Eindruck
nicht entstehe, werde Rescuecom ein potentieller Kunde
entzogen, wenn dieser auf der Seite eines Konkurrenten
landet. In der Klageschrift wird auch vorgetragen, Google
habe zunächst auf Beschwerden mit der Entfernung der
entsprechenden Anzeigen reagiert bis das Unternehmen seine
Nutzungsbedingungen abgeändert hat, wonach Google die
Verwendung markenrechtlich geschützter Begriffe als Keywords
nicht als Markenrechtsverletzung einstuft und daher zulässt.
Google habe sich dazu entschlossen, um durch die Verwendung
interessanter Schlüsselbegriffe noch mehr mit seinem
Werbeprogramm zu verdienen.
von GEICO
(Government Employees Insurance
Co.), weil konkurrierenden Unternehmen gezielt den
fremden Markenbegriff bei Google als "Trigger" für die
eigene Werbung verwenden können. Dieses Verhalten stellt
nach einer
Entscheidung eines Bezirksgericht im US-Bundesstaat Virginia
jedoch keine Markenverletzung dar. Das Verfahren
ist allerdings noch nicht beendet, weil die Richterin nicht
ausschließen wollte, dass für Nutzer von Google zumindest
dann eine Verwechslungsgefahr bestehen kann, wenn auch in
den Textanzeigen der Markenname "Geico" verwendet wird. Da
Google aber derartige Anzeigen nach Kenntniserlangung
sowieso löscht, sollte dieser Punkt Google wenig
Kopfzerbrechen bereiten.
Kurz vor der Entscheidung hatten sich die ebenfalls
verklagte Yahoo-Tochter
Overture mit Geico außergerichtlich geeinigt, wobei die
Details der getroffenen Vereinbarung nicht verlautbart
wurden.
von American Blind & Wallpaper Factory,
die mit ihrer Klage vor einem New Yorker Gericht
verhindern wollen, dass Google weiterhin die
Markennamen "American Blind" und "American Wallpaper" als
Adwords-Schlüsselwörter an Konkurrenten verkauft. Google
hatte zuvor zwar die Schaltung von Werbung bei
eindeutigen Markennamen wie "DecorateToday" gesperrt, sich
aber geweigert, dies auch bei sehr allgemeinen Begriffen wie
"American Wallpaper" zu tun, und sich seinerseits kurz zuvor
an ein kalifornisches Gericht gewandt, um die Rechtmäßigkeit
der Verwendung klären zu lassen (Klageschrift,
Motion to Dismiss).
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