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6.7.2005 Haftung für Markenrechtsverletzungen bei Google AdWords - Verfahren in den USA, Teil 1

Google wurden in den USA gleich von mehreren Unternehmen wegen der Verwendung markenrechtlich geschützter Keywörter beim  Google AdWords Programm verklagt.:

  • von JTH-Tax wegen der Verwendung der Marke "Liberty Tax Service" durch einen Konkurrenten in der Überschrift einer Werbeanzeige (warum Google diese Anzeige entgegen der eigenen Nutzungsbedingungen nicht gestoppt hat, ist bislang unklar; Klageschrift)

  • von der Rescuecom Corp. (Klageschrift), die ihre Rechte an der Marke "Rescuecom" durch deren Verwendung als Keywort für die Einblendung von Werbeanzeigen ihrer Konkurrenten verletzt ansieht. Das Unternehmen wirft Google und den Werbekunden vor, finanziell von der Marke "Rescuecom" zu profitieren, nach der im Internet oft gesucht werde. Ein Internetnutzer auf der Suche nach dem Unternehmen könnte in der Erwartung auf einen "Sponsored Link" klicken, das werbende Unternehmen stehe in irgendeiner Verbindung zu Rescuecom. Selbst wenn dieser Eindruck nicht entstehe, werde Rescuecom ein potentieller Kunde entzogen, wenn dieser auf der Seite eines Konkurrenten landet. In der Klageschrift wird auch vorgetragen, Google habe zunächst auf Beschwerden mit der Entfernung der entsprechenden Anzeigen reagiert bis das Unternehmen seine Nutzungsbedingungen abgeändert hat, wonach Google die Verwendung markenrechtlich geschützter Begriffe als Keywords nicht als Markenrechtsverletzung einstuft und daher zulässt. Google habe sich dazu entschlossen, um durch die Verwendung interessanter Schlüsselbegriffe noch mehr mit seinem Werbeprogramm zu verdienen.

  • von GEICO (Government Employees Insurance Co.), weil konkurrierenden Unternehmen gezielt den fremden Markenbegriff bei Google als "Trigger" für die eigene Werbung verwenden können. Dieses Verhalten stellt nach einer Entscheidung eines Bezirksgericht im US-Bundesstaat Virginia jedoch  keine Markenverletzung dar. Das Verfahren ist allerdings noch nicht beendet, weil die Richterin nicht ausschließen wollte, dass für Nutzer von Google zumindest dann eine Verwechslungsgefahr bestehen kann, wenn auch in den Textanzeigen der Markenname "Geico" verwendet wird. Da Google aber derartige Anzeigen nach Kenntniserlangung sowieso löscht, sollte dieser Punkt Google wenig Kopfzerbrechen bereiten.

    Kurz vor der Entscheidung hatten sich die ebenfalls verklagte Yahoo-Tochter Overture mit Geico außergerichtlich geeinigt, wobei die Details der getroffenen Vereinbarung nicht verlautbart wurden.

  • von American Blind & Wallpaper Factory, die mit ihrer Klage vor einem New Yorker Gericht verhindern wollen, dass Google weiterhin  die Markennamen "American Blind" und "American Wallpaper" als Adwords-Schlüsselwörter an Konkurrenten verkauft. Google hatte zuvor zwar die Schaltung von Werbung bei eindeutigen Markennamen wie "DecorateToday" gesperrt, sich aber geweigert, dies auch bei sehr allgemeinen Begriffen wie "American Wallpaper" zu tun, und sich seinerseits kurz zuvor an ein kalifornisches Gericht gewandt, um die Rechtmäßigkeit der Verwendung klären zu lassen (Klageschrift, Motion to Dismiss).

 

 

 

 

 

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