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3.12.2011 Metatags und § 23
Nr. 3 MarkenG |
Jacobs
beschäftigt sich in einem Aufsatz in der GRUR (2011, 1069 ff.) u.a.
mit der Anwendbarkeit der §§ 23, 24 MarkenG auf MetaTags. Ein
Beitrag, der sich speziell nur mit diesem Thema beschäftigt, war mir
bislang nicht bekannt. Aber wenn 2011 noch etwas über Metatags
erscheint, bin ich von Anfang an skeptisch. Wir erinnern uns,
Suchmaschinen berücksichtigen den Keyword Metatag schon lange nicht
mehr (bzw. Bing nur negativ). Etwas anderes gilt bzgl. des Titels
einer Webseite, dem große Bedeutung für das Ranking bei
Suchmaschinen zukommt. Wenn man es positiv formulieren will, ist die
mehrmalige Aussage in dem Aufsatz, dass eine Verwendung eines
fremden Kennzeichens den jeweiligen Internetauftritt in den
Trefferlisten weiter nach oben bringt, nicht völlig falsch. So
undifferenziert freilich sollte man es aber auch nicht schreiben.
Ansonsten sieht man sich schnell dem Vorwurf ausgesetzt, sich nicht
mit den technischen Grundlagen auseinandergesetzt zu haben.
Nicht
nachzuvollziehen vermag ich auch, warum die Verwendung als Metatag
nicht notwendig i.S.d. § 23 Nr. 3 MarkenG sein soll. Ein Anbieter
von Ersatzteilen könnte so zwar die Marke im Text der Website
verwenden, nicht aber als Metatag, um „sein Ranking zu verbessern“.
Ansonsten würde ein weder wettbewerbs- noch kennzeichenrechtlich
gewolltes Rennen um das bessere Ranking in Gang gesetzt werden. ...
Und weiter:
"Es ist weder möglich noch
praktikabel, alle Anbieter in Trefferlisten oben
erscheinen zu lassen. Ist das Aufrücken nicht notwendig,
ist auch die Benutzung des fremden Kennzeichens als
MetaTag nicht notwendig. Die nicht sichtbare Benutzung
des fremden Kennzeichens als MetaTag stellt nicht das
einzige Mittel dar, um einen Bestimmungshinweis zu
liefern." Da fehlen wir etwas die Worte ...
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