Nach dem Urteil des LG Aschaffenburg vom
19.8.2011 (Az. 2 HK O 54/11) muss eine kommerzielle Facebook-Seite
ein vollständiges Impressum haben.
Der
Shopbetreiber-Blog hat einen Artikel zur Impressumspflicht in
Frankreich. Bemerkenswert hier u.a., dass in Frankreich einige
zusätzliche verpflichtende Angaben zu machen sind, z.B. zur
Identität des Internetproviders und zur Höhe des Kapitals für im
Handelsregister eingetragene Unternehmen.