27.10.2011 Crookes v.
Newton, Grundsatzurteil zu Hyperlinks in Kanada
Der Supreme Court in Kanada hat ein
Grundsatzurteil zu Hyperlinks gefällt,
Crookes v. Newton, 2011 SCC 47.Danach ist das
Setzen eines Links nicht mit der Veröffentlichung des verlinkten
Materials gleichzusetzen. Damit scheidet eine allgemeine Haftung für
verlinkte Inhalte aus und kann eine Verantwortlichkeit nur unter
bestimmten – im vorliegenden Fall nicht gegebenen – Umständen
entstehen, z.B. wenn der Linksetzende verleumderische Inhalte selbst
wiederholt.
Sechs der neun Richter sahen in Hyperlinks im Kern Quellenangaben.
Einer sah dies anders, weil dem Link viel leichter zu folgen sein,
als einer schlichten Fußnote. Im Ergebnis verneinte der Richter aber
ebenfalls eine Haftung, allerdings nur, weil der Kläger nicht
nachgewiesen habe, dass überhaupt jemand dem Link gefolgt sei. Für
zwei Richter ist eine Haftung denkbar, wenn der Linksetzende das
verlinkte Material gutheißt. Dann stelle der Link eine
Veröffentlichung im rechtlichen Sinne dar.