Auf den vom
Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des
Telemediengesetzes (BR-Drs. 156/11 – Beschluss) habe ich früher
bereits
hingewiesen. Er zielt auf einen verbesserten Datenschutz bei
Telemedienangeboten mit nutzergenerierten Inhalten, insbesondere bei
sozialen Netzwerken ab. Dazu schlägt er umfangreiche Änderungen im
Telemediengesetz (TMG) vor. Zu dem Gesetzesentwurf hat nun die
Bundesregierung Stellung bezogen (BT-Drs. 17/6765). Diese vertritt
die Ansicht, dass Lösungen zu
den besonderen
Herausforderungen an den Schutz der personenbezogenen Daten im
Internetzeitalter insbesondere auf europäischer Ebene gesucht werden
sollten und verweist darauf, dass in Kürze mit Vorschlägen der
Europäischen Kommission zur Neuregelung des europäischen
Datenschutzrechts zu rechnen ist.
Zum dem heißen
Thema der Cookies und der Frage, ob ein Nutzer immer vor deren
Setzen um eine Einwilligung gefragt werden muss, äußert sie sich wie
folgt: „Der Bundesrat schlägt einen
neuen § 13 Absatz 8 TMG vor, der auf eine explizite Umsetzung von
Art. 5 Absatz 3 der europäischen E-Privacy-Richtlinie (RL
2002/58/EG) abzielt (vgl. Art. 1 Nr. 2 c des Gesetzentwurfs). Die
Vorschrift stellt Anforderungen u. a. an die Verwendung von so
genannten Cookies.
Die
Bundesregierung prüft derzeit, wie durch eine Regelung im TMG Art. 5
Absatz 3 der E-Privacy-Richtlinie umgesetzt werden kann. Sie wird
dem Bundestag – im
Zuge der bereits im parlamentarischen Verfahren befindlichen
Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) – hierzu eigene
Vorschläge unterbreiten.“