Nach dem
Hinweis auf die Klage der Authors Guild gegen verschiedene
US-Universitäten und den HathiTrust heute noch ein paar weitere
Hintergrundinformationen und Links:
Der HathiTrust beabsichtigt, verwaiste
Werke ab Mitte Oktober zugänglich zu machen; allerdings nur für
Nutzer der beteiligten Bibliotheken. Der HathiTrust versucht selber,
die Urheber der verwaisten Werke zunächst ausfindig zu machen; dabei
scheinen ihm allerdings des Öfteren Fehler zu unterlaufen;
jedenfalls stehen die diesbzgl. Bemühungen in der Kritik, siehe
The Chronicle
Hathi ist Hindi für Elefant, ein für
sein Langzeitgedächtnis bekanntes Tier.
Im Mittelpunkt der Klage steht die
Schrankenbestimmung der Section 108 des U.S. Copyright Acts. Wer
sich näher mit diesem beschäftigen will, sei ein
Bericht der
Section 108 Study Group empfohlen, der Ende März 2008
veröffentlicht wurde und mehrere Reformvorschläge ausgearbeitet hat.
So empfiehlt der Bericht, die Zahl der zulässigen Kopien nicht mehr
auf drei zu beschränken. Gerade im digitalen Bereich, insbesondere
durch temporäre Kopien, werde diese Zahl zu schnell überschritten.
Vorgeschlagen wird die Zulässigkeit einer „limited number of copies
as reasonably necessary“.