21.9.2011 Bastian Sick
verliert gegen Google in Snippet-Verfahren
Der Autor Bastian Sick ist vor dem KG mit seinem Antrag auf
Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Google wegen eines
angeblich missverständlichen und damit verunglimpfenden Snippets
gescheitert (KG, Beschluss vom 25.7.2011, Az. 10 U 59/11). Nach
Eingabe seines Namens erscheint ein Link zu einem Artikel der
Tageszeitung Die Welt. Der dazugehörige Snippet: „Showbusiness:
Eklat – Bastian Sick tritt unter Buhrufen ab ...“
Bei dem Artikel handelt es sich um eine Satire, was dem Snippet
aber nicht entnommen werden kann. Die Richter betonten, dass
jede Äußerung im Rahmen der „vom Medium und der Technik
vorgegebenen Verhältnisse“ gesehen werden muss. Sie verneinten
eine Persönlichkeitsrechtsverletzung: ...
"Eine
automatisch generierte auszugsweise Vorschau enthält ein Snippet
auch dann, wenn er sich nicht im Rahmen der Kernaussage der
verlinkten Zielseite hält. Auch in einem solchen Fall “entfällt”
der Nutzen einer Suchmaschine nicht. Denn eine Suchmaschine
dient nicht der Zusammenfassung des Inhalts von Internetseiten,
sondern deren Auffinden."