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20.9.2011 Google Buchsuche:
Klage gegen Universitäten |
Die Google Buchsuche
hat zu einer neuen Klage geführt. Die amerikanische Author’s
Guild hat zusammen mit ihren Partnerverbänden in Australien,
Großbritannien und Kanada Klage gegen fünf Universitäten
(University of Michigan, University of Wisconsin, Indiana
University, Cornell University und University of California) und
den HathiTrust, ein von mehreren Universitätsbibliotheken und
Universitäten gegründetes digitales Archiv eingereicht. Den
Beklagten wird eine unerlaubte Zusammenarbeit mit Google und
daraus resultierende Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen.
Google digitalisiert
die Bestände der verklagten Bibliotheken im Rahmen des Google
Buchsucheprogramms. Jede Universität erhält im Gegenzug eine
digitale Kopie der gescannten Werke. Die Zustimmung der Urheber
wird nicht geholt.
Das HathiTrust
Digital Library soll bereits 10 Millionen digitalisierte Bücher
enthalten, von denen 73% noch urheberrechtlich geschützt sind.
Diese wurden von den beteiligten Universitäten zur Verfügung
gestellt. Dabei werde nicht eine digitale Kopie weitergereicht,
sondern neue Kopien der Werke erstellt. Alle Sicherheitskopien /
Verteilungen der Werke auf verschiedene Server zusammengenommen
sollen mindestens sechs Kopien der gescannten Werke als
Bildformat und sechs Kopien als Textformat vorliegen.
Der HathiTrust will
ab Mitte Oktober Zugang zu verwaisten Werken eröffnen; ist ein
Werk derzeit nicht kommerziell erhältlich und der Urheber nach
den entsprechenden Bemühungen des HathiTrusts nicht auffindbar,
soll das gesamte Werk Nutzern zugänglich werden.. Der
Autorenverband spricht von „gekidnappten Büchern“.
Nach Section 108(b)
des US Copyright Acts darf eine Bibliothek drei Kopien
unveröffentlichter Werke für Erhaltungszwecke anfertigen. Bei
veröffentlichten Werke dürfen zwar ebenfalls drei Kopien
angefertigt werden, diese dürfen aber nur dazu verwendet werden,
ein Werk in der Bibliothek zu ersetzen, das z.B. beschädigt oder
gestohlen wurde, Section 108(c). 1998 wurde mit dem Digital
Millennium Copyright Act die Zulässigkeit digitaler Kopien
eingeführt. Eine Nutzung dieser Kopien wurde allerdings eng
begrenzt. So darf es keine weitere Verbreitung der digitalen
Kopie geben und die Kopie darf nicht außerhalb der Bibliothek
bzw. des Archivs verwendet werden. Damit sollte ein
unkontrollierter öffentlicher Zugang ausgeschlossen werden, der
die Interessen der Urheber erheblich schädigen könnte. Das
jetzige Verhalten der Beklagten gehe weit über das nach diesen
Schranken zulässige Verhalten hinaus und könne auch nicht als
fair use gerechtfertigt werden, so die Kläger.
Die Kläger
beantragen eine einstweilige Verfügung, um das rechtswidrige
Kopieren der Werke, das Bereitstellen der Bücher zum Scannen
durch Google und das Zugänglichmachen der orphan works durch den
HathiTrust zu unterbinden. Ein Sieg der Kläger würde das Google
Buchsucheprojekt in seiner Existenz gefährden.
Klageschrift
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