Ich hatte hier
schon von einer Niederlage von
Google in
Belgien berichtet. Nach einer Entscheidung des Berufungsgerichts
darf das Unternehmen
in Belgien
keine Ausschnitte aus Presseprodukten der in dem Verband
organisierten Verlage ohne Genehmigung auf seiner
Nachrichtenübersicht veröffentlichen.
Als Reaktion
auf das Urteil verwies selbst der Suchindex zeitweise nicht
mehr auf französisch- und deutschsprachige Zeitungen in Belgien. Die
belgische Zeitung
La Libre
sah darin eine Überinterpretation der Gerichtsentscheidung. Zum
Teil wurde Google ein Machtmissbrauch vorgeworfen. Nach meiner
Ansicht war die Reaktion aber folgerichtig. Wenn es auf der News-Seite urheberrechtswidrig sein soll, die Artikel zu verlinken
und Ausschnitte aus den Beiträgen anzuzeigen, dann gilt dies
konsequenterweise auch für die Websuche und die in den Ergebnissen
vorkommenden Snippets. Den Nachrichtenagenturen geht es in meinen
Augen um einen doppelten Vorteil: Sie wollen die von Google
vermittelten Nutzer (sowohl bzgl. der Web- als auch der News-Suche),
allerdings soll Google noch für die Übernahme der Snippets zahlen.
Google machte dieses Spiel nun zunächst nicht mit und die Verlage dürften sich mit
ihrer Aktion nur selber geschadet haben.
Nach einer Garantie der Verwertungsgesellschaft Copiepresse, die die
Rechte der Zeitungen vertritt, Google nicht wegen Verweisen auf die
Zeitungen in seinen Suchergebnissen zu belangen, hat das Unternehmen
die Zeitungen wieder in den Suchindex aufgenommen.