20.4.2011 Untersuchungen von
XAMIT zum Datenschutz im Netz
Heute der Hinweis auf das
Datenschutbarometer 2010 von XAMIT, das mit einigen
interessanten Aussagen zu Webtracking, der Verwendung
des Facebook Like-Buttons und der Datenschutzaufsicht in
Deutschland aufwartet:
Betreiber von Webseiten, auf denen Google AdSense
Anzeigen erscheinen, sind nach § 2.6 der AGB Google
AdSense dazu verpflichtet, darauf in einer
Datenschutzerklärung hinzuweisen. Insbesondere ist
dabei zu erwähnen, dass der Dienst einen Cookie
setzt. 61% der untersuchten Websites setzen sich
über diese Anforderung bislang hinweg und
informieren Nutzer nicht hinreichend.
Trotz der Einschätzung der Datenschutzbehörden
bleibt Google Analytics das am meisten verwendete
Webtrackingsystem. An der Rechtswidrigkeit der
Verwendung stören sich die Websitebetreiber
anscheinend nicht.
Rechnerisch sollen die deutschen Aufsichtsbehörden
ein Unternehmen nur alle 39.400 Jahre einer
Datenschutzprüfung unterziehen können. Soviel zur
Personalausstattung ...
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