Links & Law - Internetrecht und Suchmaschinenoptimierung für Juristen & Webmaster

Internetrecht für Juristen und Webmaster Suchmaschinen & Such-maschinenoptimierung Blog zu Internetrecht und Suchmaschinenoptimierung Links & Law SEO-Angebote Urteile zum Internetrecht Literatur zu SEO und Internetrecht  Lebenslauf / Impressum 
26.06.2005 Mesothelioma Cancer - Über teure Keywörter und Klick Fraud

I. Mesothelioma

Was hat Mesothelioma mit Suchmaschinenoptimierung zu tun und was ist das überhaupt? Nun, Mesothelioma ist der Name einer äußerst seltenen Krebserkrankung, für die es bislang keine wirksame Therapie gibt. Ausgelöst wird die Erkrankung durch Umgang mit weißem Asbest, wobei zwischen der Asbest-Exposition und der Entwicklung von Mesothelioma durchaus 30 - 40 Jahre liegen können. Befällt die Erkrankung aber erst einmal Lungenteile oder das Abdomen, so führt sie zu heftigen Schmerzen und nach ca. 8 - 20 Monaten zum Tod.  Diese Art von Krebs spricht auf herkömmliche Therapien und chirurgische Eingriffe nicht an.

Für US-Anwälte hat sich die Vertretung von Mesothelioma-Erkrankten in Schadensersatzprozessen zu einem so lukrativen Geschäft entwickelt, dass sie alles unternehmen, um Mesothelioma-Opfer auf ihre Dienste aufmerksam zu machen. Dies führt dazu, dass sie bei Google und Yahoo bereit waren, für ihre Werbeanzeige bis zu 90 Dollar pro Klick zu bezahlen!

 

 

 

II. Keyword-Fraud

Solch hohe Summen wie bei einem Keyword wie Mesothelioma laden Konkurrenten geradezu ein, öfters einmal auf die Anzeige zu klicken, damit z.B. das tägliche Werbebudget des Konkurrenten erschöpft wird und die eigene Anzeige zu einem niedrigeren Preis an prominenter Stelle erscheint. Aber einmal ganz abgesehen von außergewöhnlich teuren Keywörtern wie Mesothelioma stellt der sog. Klick-Fraud, über den  Links & Law schon mehrfach berichtet hat, ist ein ernstzunehmendes Problem von Werbetreibenden im Internet dar. Immer öfter wird von Betrügern berichtet, die nur deswegen auf bezahlte Einträge klicken, weil dies ihren Konkurrenten Kosten verursacht. Klickt ein Google-Nutzer auf den Link einer AdWord-Anzeige, bucht Google vom Etat des Werbenden einen Betrag ab und leitet den Besucher zur beworbenen Webseite weiter (sog. Pay-per-Click-Geschäftsmodell). Dieses System funktioniert so lange im Interesse des Werbenden, als auch wirklich eine an der Werbung interessierte Person die Anzeige anklickt.

Die bewusste Steigerung der Klicks zur Schädigung des Werbekunden kann sowohl automatisch durch Scripts als auch durch Personen (z.B. Konkurrenten des Werbenden) erfolgen. Da Klicks von Robotern zumindest teilweise von den Suchmaschinen als solche erkannt und nicht gezählt werden können, entwickelt sich vor allem die Alternative, in Billiglohnländern wie Indien oder Pakistan Arbeiter für das Anklicken von Links zu beschäftigen (India's secret army of online ad clickers).

Die Betreiber der Suchmaschinen unternehmen zwar Anstrengungen, Click Fraud auf die Spur zu kommen, doch dürfte nach wie vor eine Vielzahl "betrügerischer" Klicks, etwa durch Konkurrenzunternehmen oder zur Steigerung der eigenen Werbeeinnahmen, unerkannt bleiben. Nach Schätzungen einiger Experten sollen zwischen 5 und 13 % aller Klicks von nicht wirklich an der Anzeige interessierten Personen stammen, bei einigen Suchbegriffen mag die Zahl sogar bei 80% liegen! Nach Ansicht von Google ist es daher höchste Zeit, Klick-Fraud effektiv zu bekämpfen. Ansonsten könnte ihr Finanzierungsmodell gefährdet sein, aus dem ca. 98% aller Einnahmen stammen.

Google und 9 weitere Suchmaschinen wurden sogar im Februar 2005 in den USA vor einem US-Bundesbezirksgericht im Miller County im US-Bundesstaat Arkansas wegen Inrechnungstellung von Werbeanzeigen verklagt. Ihnen sei bewusst gewesen, dass die Klickraten, auf denen die Preisabrechnungen beruhen, zumindest teilweise manipuliert waren. Die Kläger, mehrere Werbekunden unter der Führung des Online-Händlers Lane's Gifts & Collectibles verlangen nun u.a. Erstattung der zuviel gezahlten Gelder und Schadenersatz.

In die andere Richtung gibt es ebenfalls bereit gerichtliche Aktivitäten. So hat Google am 15.11.2004 beim Superior Court of Santa Clara County Klage gegen Auctions Expert International eingereicht. Der Vorwurf: Das beklagte Unternehme habe sich angemeldet, AdWord Anzeigen auf seiner Webseite anzuzeigen und habe dann in betrügerischer Absicht Klicks  auf diese Werbeanzeigen erzeugt, um sich so einen ungerechtfertigten Gewinn zu erschwindeln.

 

 

Google
 
Web www.linksandlaw.de

 

 

News

Die aktuellen News finden Sie auf dieser Seite. auf dieser Seite.

Ältere News wandern ins Archiv (2005, 2006, 2007, 2008,  2009, 2010, 2011 und 2012)  

 

 

 

 

Startseite | Kontakt | Anwälte Internetrecht | Internetrecht-Suchmaschine

Copyright © 2002-2007  Dr. Stephan Ott