I.
Mesothelioma
Was hat
Mesothelioma mit Suchmaschinenoptimierung zu tun und was ist
das überhaupt? Nun, Mesothelioma ist der
Name
einer äußerst seltenen Krebserkrankung, für die es bislang
keine wirksame Therapie gibt. Ausgelöst wird die Erkrankung
durch Umgang mit weißem Asbest, wobei zwischen der
Asbest-Exposition
und der Entwicklung von Mesothelioma durchaus 30 - 40 Jahre
liegen können. Befällt die Erkrankung aber erst einmal
Lungenteile oder das Abdomen, so führt sie zu heftigen
Schmerzen und nach ca. 8 - 20 Monaten zum Tod. Diese
Art von Krebs spricht auf herkömmliche Therapien und
chirurgische Eingriffe nicht an.
Für
US-Anwälte hat sich die Vertretung von
Mesothelioma-Erkrankten in Schadensersatzprozessen zu einem
so lukrativen Geschäft entwickelt, dass sie alles
unternehmen, um Mesothelioma-Opfer auf ihre Dienste
aufmerksam zu machen. Dies führt dazu, dass sie bei Google
und Yahoo bereit waren, für ihre Werbeanzeige bis zu 90
Dollar pro Klick zu bezahlen!
II. Keyword-Fraud
Solch hohe Summen wie bei einem
Keyword wie Mesothelioma laden
Konkurrenten geradezu ein, öfters einmal auf
die Anzeige zu klicken, damit z.B. das tägliche Werbebudget
des Konkurrenten erschöpft wird und die eigene Anzeige zu
einem niedrigeren Preis an prominenter Stelle erscheint.
Aber einmal ganz abgesehen von außergewöhnlich teuren Keywörtern wie Mesothelioma stellt der sog.
Klick-Fraud, über den Links & Law schon mehrfach
berichtet hat, ist ein ernstzunehmendes Problem von
Werbetreibenden im Internet dar. Immer öfter wird von
Betrügern berichtet, die nur deswegen auf bezahlte Einträge
klicken, weil dies ihren Konkurrenten Kosten verursacht.
Klickt ein
Google-Nutzer auf den Link einer AdWord-Anzeige, bucht
Google vom Etat des Werbenden einen Betrag ab und leitet den
Besucher zur beworbenen Webseite weiter (sog.
Pay-per-Click-Geschäftsmodell). Dieses System funktioniert
so lange im Interesse des Werbenden, als auch wirklich eine
an der Werbung interessierte Person die Anzeige anklickt.
Die bewusste
Steigerung der Klicks zur Schädigung des Werbekunden kann
sowohl automatisch durch Scripts als auch durch Personen
(z.B. Konkurrenten des Werbenden) erfolgen. Da Klicks von
Robotern zumindest teilweise von den Suchmaschinen als
solche erkannt und nicht gezählt werden können, entwickelt
sich vor allem die Alternative, in Billiglohnländern wie
Indien oder Pakistan Arbeiter für das Anklicken von Links zu
beschäftigen (India's
secret army of online ad clickers).
Die Betreiber
der Suchmaschinen unternehmen zwar Anstrengungen, Click
Fraud auf die Spur zu kommen, doch dürfte nach wie vor eine
Vielzahl "betrügerischer" Klicks, etwa durch
Konkurrenzunternehmen oder zur Steigerung der eigenen
Werbeeinnahmen, unerkannt bleiben. Nach Schätzungen einiger
Experten sollen zwischen 5 und 13 % aller Klicks von nicht
wirklich an der Anzeige interessierten Personen stammen, bei
einigen Suchbegriffen mag die Zahl sogar bei 80% liegen!
Nach Ansicht von Google ist es daher höchste Zeit,
Klick-Fraud effektiv zu bekämpfen. Ansonsten könnte ihr
Finanzierungsmodell gefährdet sein, aus dem ca. 98% aller
Einnahmen stammen.
Google und 9
weitere Suchmaschinen wurden sogar im Februar 2005 in den
USA vor einem US-Bundesbezirksgericht im Miller County im
US-Bundesstaat Arkansas wegen Inrechnungstellung von
Werbeanzeigen verklagt. Ihnen sei bewusst gewesen, dass die
Klickraten, auf denen die Preisabrechnungen beruhen,
zumindest teilweise manipuliert waren.
Die Kläger, mehrere Werbekunden unter der Führung des
Online-Händlers Lane's Gifts & Collectibles verlangen nun
u.a. Erstattung der zuviel gezahlten Gelder und
Schadenersatz.
In die andere Richtung gibt es
ebenfalls bereit gerichtliche Aktivitäten.
So hat Google
am 15.11.2004 beim
Superior Court
of Santa Clara County Klage gegen Auctions Expert
International eingereicht. Der Vorwurf: Das beklagte
Unternehme habe sich angemeldet, AdWord Anzeigen auf seiner
Webseite anzuzeigen und habe dann in betrügerischer Absicht
Klicks auf diese Werbeanzeigen erzeugt, um sich so
einen ungerechtfertigten Gewinn zu erschwindeln.