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16.12.2010
OLG Braunschweig zu AdWords - Auch nach dem EuGH weiter
markeninhaberfreundlich |
Jetzt hat sich erstmals auch ein deutsches Gericht
nach den Urteilen des EuGH zu AdWords zu dieser Thematik wieder zu Wort
gemeldet. Ich bin fast geneigt zu sagen, dass es leider das OLG
Braunschweig ist. Insoweit kann es nicht verwundern, dass die
Entscheidung gegen den Werbetreibenden ausgefallen ist. Dieser hatte das
Wort "Praline" gebucht, um auf seinen Online Shop für Geschenke,
Pralinen und Schokolade aufmerksam zu machen. Aufgrund der Option
"weitgehend passendes Keyword" erfolgte die Anzeige seiner Werbung
jedoch auch bei Nutzern, die nach der Marke "MOST" Pralinen
gesucht haben. Produkte von Most hat der Beklagte auf seiner Website
nicht vertrieben. Das LG Braunschweig hat ihn 2008 zur Unterlassung
verurteilt (Urteil vom 27.8.2008, Az. 9 O 1263/07), das OLG Braunschweig
hat diese bestätigt (Urteil vom 24.11.2010, Az. 2 U 113/08) und eine
Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke angenommen. Ein Nutzer,
der als Suchbegriffe „MOST Pralinen“ eingegeben habe, erwarte unter der
Anzeige der Beklagten ein Angebot für Pralinen der Marke „MOST“. Die
Anzeige sei so vage gehalten, dass ein normal informierter und
angemessen aufmerksamer Internetnutzer auf der Grundlage des Werbelinks
und der dazugehörigen Werbebotschaft nicht erkennen könne, ob der
Werbende Dritter im Verhältnis zu Markeninhaber sei.
Alleine die Kennzeichnung als Anzeige genügte dem OLG
Braunschweig nicht, um zu einem anderen Nutzerverständnis zu kommen. Den
Werbetreibenden konnte es auch nicht entlasten, die Marke nicht direkt
gebucht zu haben, sondern nur die Option "weitgehend passendes Keyword"
gewählt zu haben. Er hätte sich informieren müssen, welche Keywords über
die Option „weitgehend passende Keywords“ angezeigt werden.
Das OLG Braunschweig hat die Revision
zugelassen. Bleibt der BGH bei seiner angedeuteten Linie, dürfte das
Urteil keinen Bestand haben. Sowohl die Keyword-Option als auch das
Nutzerverständnis dürften vom BGH anders gesehen werden. Hoffentlich!
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