19.11.2010
Berufungsverfahren Google - Rosetta Stone
Google
hat dieses Jahr gegen Rosetta Stone einen großen Erfolg in einem
AdWords-Verfahren in den USA verbuchen können (siehe
Urteil im AdWords-Verfahren Rosetta Stone v. Google).
Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt und die
Berufungsbegründung liegt inzwischen vor. Zusätzlich sind beim
Gericht 5 amicus curiae Schreiben eingegangen. Darunter
Anmerkungen von vielen bekannten Gesichtern in Sachen „Klagen
gegen Google“. Geäußert haben sich u.a., zum Teil im
Zusammenschluss mit anderen Unternehmen für eine Stellungnahme,
Viacom (diese verklagt Google wegen YouTube-Videos,
bislang erfolglos), Blues Destiny (die Firma wandte sich in
der Vergangenheit gegen Links in den Suchergebnissen, die zu
rechtswidrigen Downloadmöglichkeiten führen), Geico (ein
früherer Kläger gegen das Keyword Advertising mit fremden
Marken) und Unternehmen mit Verbindungen zu Microsoft.
Amicus curiae Schreiben sind eine Besonderheit des
anglo-amerikanischen Rechtssystems, bei denen Dritten, d.h.
nicht am Verfahren beteiligten Parteien, die Möglichkeit
eröffnet wird, zugunsten einer Partei einzugreifen und ihren
Standpunkt deutlich zu machen.