Aufgrund einer Entscheidung der
Wettbewerbsbehörde Frankreichs (Autoritè de la Concurrence)
vom Juli diesen Jahres musste Google Navx, einem
Spezialisten für Zusatzdienste und -daten für
GPS-Navgigationssystem, einen AdWords Account einrichten.Google hatte diesen
zuvor ohne Warnung gekündigt. Dagegen hatte Navx Beschwerde
eingelegt und die Wettbewerbsbehörde befand, dass Google
Werbepartner nicht willkürlich von seinem AdWords-Programm
ausschließen darf. Google hatte vergeblich versucht, den
Ausschluss damit zu begründen, dass Warnungen vor
Radarfallen in Frankreich illegal sind. Navx gab dazu an,
lediglich Informationen zu Radarfallen anzubieten, selbst
aber keine GPS-Geräte zu verkaufen. Google hat Rechtsmittel
gegen die Entscheidung eingelegt.
Die Wettbewerbsbehörde hatte zudem eine
Überarbeitung der AGB von Adwords innerhalb von vier Monaten
verlangt und klarere Formulierungen angemahnt.
Ende Oktober 2010 hat sie sich nun
mit den von Google vorgeschlagenen Änderungen der
AdWords-Richtlinien zufrieden gegeben, die auf mehr
Transparenz bei deren Erstellung und Durchsetzung
hinauslaufen. Google hat sich dazu bereit erklärt, nach
Änderungen seiner Richtlinien eine drei Monate dauernde
Informations- beziehungsweise Übergangsphase einzuhalten.
Außerdem wird das Unternehmen für Kündigungen von
Werbeverträgen bestimmte Regeln einhalten, u.a. darf eine
Kündigung nicht ohne vorherige "finale Warnung" erfolgen.
Die Schlichtungsvereinbarung soll auf alle Länder übertragen
werden, in denen das Werbesystem Adwords angeboten wird.