Searchbistro
hatte berichtet, dass
Menschen aus der ganzen Welt Suchergebnisse von Google
überprüfen (siehe
Meldung vom 9.6.2005). Mittlerweile hat
Googleguy sich dazu zu Wort gemeldet und wird bereits
darüber spekuliert, welche
rechtlichen Konsequenzen dies haben könnte. Wenn es um
die Haftung für Links zu rechtswidrigen Inhalten bei
Suchmaschinen geht, wird bislang immer auf die
Unzumutbarkeit der Überprüfung der Links hingewiesen, die
mittels Crawler automatisch gesammelt werden. Je
umfangreicher eine manuelle Nachbearbeitung jedoch erfolgt,
desto eher könnte ein Gericht auf den Gedanken kommen, eine
Haftung einer Suchmaschine anzunehmen. Angesichts der
Vielzahl der von Google indizierten Webseiten und der
Überprüfung lediglich unter dem Aspekt der Bereinigung von
Spam, um Nutzern möglichst stimmige Suchresultate zu bieten,
dürfte dies aber auf absehbare Zeit sehr unwahrscheinlich
sein.