Die Verwendung eine fremden Marke als Keyword beeinträchtigt
nach Ansicht des EuGH nicht die Werbefunktion einer Marke.
Der Markeninhaber sei ja normalerweise in den natürlichen
Suchergebnissen hinreichend sichtbar. In Anmerkungen zu den
Urteile habe ich schon mehrfach darauf hingewiesen, dass
dies nicht der Regelfall sein muss. Zum einen bedarf es
einer guten Suchmaschinenoptimierung, zum anderen ist es
nicht zwingend, dass der Markeninhaber überhaupt eine
Internetpräsenz hat. Letzteres Argument wird durch neue
Zahlen der BITKOM untermauert. Der Telekommunikationsverband
teilte mit, dass jedes fünfte Unternehmen in Deutschland
noch keine eigene Internetpräsenz habe. Vor allem kleine
Unternehmen und Handwerksbetriebe nutzten die Möglichkeiten
des Webs noch nicht, um neue Kundengruppen zu erschließen
(mehr bei
Heise). Darunter werden wiederum zahlreiche
Markeninhaber sein...