22.10.2010
BGH-Urteil zur Verlinkung eines Kopierschutzknackers von Slysoft
Happy End für Heise! Über
mehrere Instanzen hinweg - sowohl im einstweiligen
Rechtsschutzverfahren als auch im Hauptverfahren - hatte das
Unternehmen durchweg seinen Streit um die Verlinkung der
Website von Slysoft im Rahmen einer
Berichterstattung über
Kopierschutzsoftware verloren. Stein des Anstoßes war, dass
auf einer Unterseite von Slysoft ein Kopierschutzknacker zum
Download angeboten wurde.
Der BGH hat nun zugunsten von Heise
entschieden, wobei die Urteilsgründe aber noch nicht
vorliegen. Bei
Heise gibt es mehr zur Verhandlung vor dem BGH zu lesen.