18.10.2010
Widerspruchsfrist für Google Street View abgelaufen
Eine erste Widerspruchsfrist vor dem Start von Street View
ist am 15.10.10 abgelaufen. Bis zu diesem Tag konnten Mieter
und Immobilienbesitzer per Post oder Online verlangen, dass
ihre Gebäude oder Grundstücke auf den Street-View-Bildern
unkenntlich gemacht werden. Die Aufregung, ob die Frist
zu kurz war, ist dabei eigentlich ziemlich bedeutungslos.
Denn auch nach dem Start des Dienstes können Bürger
weiterhin jederzeit Anträge zur Unkenntlichmachung stellen.
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hat
Google
eine Verschleierung der Widersprüche vorgeworfen. Das
Unternehmen habe noch keine genauen Angaben über die Zahl
der Widersprüche gemacht... Man findet doch immer etwas ...