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15.10.2010
Personenbezogene Daten in der URL der Suchergebnisse |
Beschwerden wegen angeblich mangelhaften Datenschutz bei Google
sind ja nicht unbedingt etwas Neues, eine
Beschwerde an die Federal Trade Commission in Washington
wirft allerdings ein ganz neues "Problem" auf. Wenn Google die
Suchtrefferliste auswirft, enthält die URL auch die
Suchbegriffe. Und diese URL wird dann ja auch an die Website
übermittelt, die der Nutzer anklickt. Der Betreiber der
besuchten Website erfährt so, mit welcher Suchanfrage er
gefunden wurde. Und die Suchbegriffe enthalten nun ggf. schon
wieder personenbezogene Daten! Google solle deshalb dafür
sorgen, dass die Suchbegriffe nicht mehr übermittelt werden ...
Die 29-seitige Beschwerde liest sich ganz interessant, vor
allem wegen einiger technischer Hintergrundinformationen. So hat
Google bei ersten Versuchen der Auslieferung von Suchresultaten
mit "advanced AJAX" wohl versehentlich oder damals technisch
bedingt, die Übermittlung der Suchbegriffe bereits unterbunden
gehabt. Die Suchtreffer-URL enthielt ein "#" Symbol und danach
erst die Suchbegriffe. Alles nach dem "#" wird aber nicht mehr
übertragen, so dass Webmaster sich verwundert fragten, warum als
Herkunft ihrer Besucher nur noch generell google.com angegeben
war. Es war aber nicht die Absicht von Google,
Statistikprogramme und deren Ermittlung von Daten über Nutzer zu
behindern.
Auf den ersten Blick erscheint es mir schon denkbar, dass
Suchanfragen personenbezogene Daten erhalten. Nehmen wir die
Suchanfrage "Marathon Stephan Ott", die die Information eines
Marathonlauf einer Person impliziert (Zusammenhänge des
personenbezogenen Datums mit der geringen Zahl der News diese
Woche sind rein zufällig ...). Der Denkfehler in der Beschwerde
ist aber nun, dass der Betreiber der Webseite, auf die Nutzer
nach der Suchanfrage kommen, diese Information i.d.R. schon hat.
Seine Website enthält ja die Begriffe Marathon und Stephan Ott,
sonst würde sie ja nicht als Suchtreffer auftauchen. Natürlich
können die Begriffe dort in einem anderen Kontext enthalten sein
(Ott der über den Marathon eines anderen Stephan schreibt). Dann
könnte der Websitebetreiber aber evtl. wieder annehmen, dass
genau danach gesucht wurde und die "personenbezogenen Daten" der
Suchanfrage in dieser Weise interpretieren. Letztlich erscheint
mir der Vorwurf sehr vage und ausausgegoren.
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