Beverly Stayart hat 2009 Yahoo verklagt, weil bei Eingabe ihres
Namens Links zu Seiten mit pornographischen Inhalten erschienen und
die Snippets einen Zusammenhang mit ihrer Person nahe legten (zu dem
Verfahren siehe
Yahoo
wegen Snippet und Suchmaschinen-Spam verklagt). In erster
Instanz hat Stayart verloren (Stayart
v. Yahoo! Inc., 2009 WL 2840478 (E.D. Wis. Aug. 28, 2009),
Kein Rechtsschutz
rechtschaffener Menschen gegen Pornographie-Verbindung?).
Damit aber nicht genug: Stayart hat einen neuen Beklaten gesucht und
in Google gefunden (Stayart:
Gegen Yahoo verloren, dann verklagen wir eben Google). Außerdem
hat sie Berufung gegen das Urteil für Yahoo eingelegt. Doch auch das
Berufungsgericht hat sich ihrer Ansicht hinsichtlich einer
Verantwortlichkeit von Yahoo nicht angeschlossen und die Berufung
nun zurückgewiesen (Stayart
v. Yahoo! Inc., 2010 WL 3785147 (7th Cir. Sept. 30, 2010)).
Maßgeblich hierfür war die fehlende kommerzielle Vermarktung des
Namens der Klägerin. Diese wäre für einen Anspruch nach dem Lanham
Act erforderlich gewesen: "While Stayart’s goals may be
passionate and well-intentioned, they are not commercial. And the
good name that a person garners in such altruistic feats is not what
§ 43 of the Lanham Act protects."