Das LG Hamburg hat Ende August einen Antrag
der GEMA und anderer Verwertungsgesellschaften auf Erlass einer
einstweiligen Verfügung gegen YouTube mangels Eilbedürftigkeit
zurückgewiesen. Es hat aber
auch zu erkennen gegeben, dass ein Hauptsacheverfahren Erfolg haben
könnte. Von daher verwundert es nicht, dass die GEMA in einer
Pressemeldung verkündet, eben dieses nun anzustrengen.
Hintergrund der Auseinandersetzung sind
ergebnislose Verhandlungen über einen neuen Lizenzvertrag für
Musiknutzungen in Deutschland. Nach Abbruch der
Vertragsverhandlungen mit YouTube im Mai 2010, hat sich die GEMA
gemeinsam mit sieben weiteren Musikautorengesellschaften zu einer
Allianz zusammengeschlossen (u. a. mit den US-amerikanischen
Autorengesellschaften ASCAP und BMI sowie der französischen SACEM).