17.06.2005
Haftung einer Bildersuchmaschine für Thumbnails
Anfang Juni habe ich hier über die
urheberrechtliche Zulässigkeit der Erstellung von Thumnails
durch Bildersuchmaschinen geschrieben. Entgegen der Ansicht
des
LG Hamburg (Az.: 308 O 449/03)
hatte ich mich
für eine in
begrenzten
Umfang anzunehmende Einwilligung ausgesprochen, die eine
Urheberrechtsverletzung ausschließt.
In einem jetzt bekannt
gewordenen Urteil des Amtsgerichts Bielefeld, (Urteil
v. 18.02.2005 - Az.: 42 C 767/04) hat sich das Gericht um
diese Frage "herumgemogelt". Ob das Erstellen eines
Thumbnails überhaupt eine Urheberrechtsverletzung ist, wurde
mit keinem Wort angesprochen. Das Gericht hat von vornherein
nur auf die Haftungsprivilegierungen der §§ 8 ff. TDG
abgestellt.
Dabei gelangte es zu dem Ergebnis, dass die Erstellung von
Thumbnails durch Bildersuchmaschinen nach § 10 TDG
privilegiert ist, da es sich um eine lediglich zeitlich
begrenzte Speicherung nur bis zum nächsten "crawlen" handle.
Diese sei auch technisch bedingt, da Suchanfragen ansonsten
nicht zeitnah beantwortet werden könnten.
Das
AG Bielefeld hat die Bedeutung der zu entscheidenden Frage
erkannt und die Berufung zugelassen. Den
Text des Urteils
finden sie hier!