2.10.2010
Frankreich: eBay v. Hermes International
Gerade vor dem Hintergrund, dass der EuGH die Frage nach
einer Haftungsprivilegierung von Google hinsichtlich der
AdWords-Werbeanzeigen in die Hände der nationalen Gerichte
gelegt hat, ist es interessant, dass sich in Frankreich der
Trend fortsetzt, die Haftungsbegrenzung für Host-Provider
sehr eng auszulegen und die Vorschrift weitgehend auf die
Anbieter rein technischer Leistungen zu begrenzen.
Ursprünglich war die Vorschrift sicherlich auf das Hosten
von Webseiten zugeschnitten worden, in Deutschland gibt es
aber kaum eine Diskussion darüber, dass auch Web 2.0 Dienste
wie Blogs, Videoplattformen oder ähnliches grundsätzlich
erfasst werden. In Frankreich hat ein Berufungsgericht am
22.7.2010 in Reims hingegen entschieden, dass eBay kein
Host-Provider ist (eBay France v. Hermès International).
Abgestellt hat es u.a. darauf, dass eBay vom Verkauf von
Fälschungen profitiert, Kunden aufgrund früherer Suchen
Vorschläge für weitere Produkte unterbreitet und eine
Schlichtung bei Streitigkeiten anbietet.