Nach der jüngsten Niederlage von
YouTube
vor dem LG Hamburg,
gibt es gegenläufiges Urteil aus Spanien von einem
Handelsgericht in Madrid zu berichten. Dieses hat YouTube
gerade nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer
verantwortlich gemacht. Das Unternehmen stehe erst dann in
der Pflicht, wenn es auf konkrete Rechtsverletzungen
hingewiesen wird (mehr
dazu bei Out-Law).
Auf dieser Linie liegt auch die
Rechtsprechung in den USA.
Das Verfahren in Spanien wird
voraussichtlich in eine weitere Runde gehen. Der klagende
spanische Fernsehsender Telecinco hat Berufung angekündigt.