23.9.2010
Herkunftstäuschung durch Firmennamen in der URL ausschließen?
Der OGH hat in seiner
Wein & Co Entscheidung eine Beeinträchtigung der
Herkunftsfunktion durch die Verwendung einer Marke als
Keyword angenommen
und dies u.a. damit begründet, dass der in der URL
verwendete Gattungsbegriff (trekking.at) keine Zuordnung zu
einem bestimmten Unternehmen zulässt. So könne ein Nutzer
nicht ausschließen, dass eine Verbindung zu dem Inhaber der
eingegebenen Marke besteht.
Für Österreich könnte dies in letzter
Konsequenz bedeuten, dass generische Domains nicht mit
Marken als Keywords beworben werden dürfen. Im Text der
Anzeige wird kaum genug Platz sein für die Aussage, man sei
nicht mit dem Markeninhaber verbunden. Aber vielleicht würde
die Beurteilung der Gerichte anders ausfallen, wenn
zumindest der Name der Firma auch noch in der URL auftauchen
würde. Die in der Anzeige erscheinende URL (die nicht mit
der Ziel-URL identisch sein muss) darf maximal 35 Zeichen
lang sein. Sie könnte nach dem Prinzip "www.generischer-begriff.at/firmenname
aufgebaut werden.