15.06.2005
Meinungsäußerung, Satire oder Straftat - Links auf rechte Inhalte vor
Gericht
Wie am
21.2.2005 berichtet, hat das
Amtsgericht Stuttgart den Netzaktivisten Alvar Freude
aufgrund eines Links wegen Volksverhetzung und Beihilfe zur
Verbreitung von Nazi-Propaganda zu einer Geldstrafe von 120
Tagessätzen verurteilt. Die Verteidigung konnte sich damals
mit ihrer Argumentation, der Angeklagte wollte durch Links
die
Auseinandersetzung mit rechten Inhalten fördern, nicht
durchsetzen. Diese seien auch im Zusammenhang mit
satirischen Äußerungen zu Filtermöglichkeiten von Webseiten
zu sehen.
Heute findet nun die Verhandlung in zweiter Instanz vor dem
LG Stuttgart statt und man darf gespannt sein, ob dieses
linkfreundlicher urteilen wird und sich anders als das AG
Stuttgart mit den verfassungsrechtlichen Problemen dieser
Fallgestaltung auseinandersetzt. Detaillierte
Informationen zu dem Verfahren finden Sie auch auf der
Webseite des Angeklagten unter
http://odem.org/linkverfahren/.