2.9.2010
Berufungsurteil in Argentinien im Fall Virginia Da Cunha
In Argentinien haben Suchmaschinen nicht immer einen
leichten Stand. Dutzende von "Berühmtheiten", u.a. Maradona,
haben erfolgreich versucht, ihnen unliebsame Suchtreffer bei
einer Suche nach ihrem Namen entfernen zu
lassen. Weit mehr als hundert richterliche Verfügungen sind
dabei ergangen. Aufgrund sehr weitgehender
Unterlassungsverfügungen ist Yahoo deshalb wohl dazu
übergegangen, fast jede Webseite mit Bezug zu den
Persönlichkeiten aus dem Index zu entfernen. Zu groß war das
Risiko, gegen einen Titel zu verstoßen und dafür bezahlen zu
müssen.
Das erste
Berufungsurteil lässt nun ein Licht am Ende des Tunnels
erkennen. Das Gericht fand, dass Suchmaschinen Webseiten
erst dann entfernen müssen, wenn sie auf illegale Inhalte
auf den verlinkten Webseiten hingewiesen worden sind.
Letztlich wäre das dann ein durchaus praktikables
Notice-and-Take-Down-Verfahren.
Wer des Spanischen mächtig
ist, mag sich das 71-seitige
Urteil
antun...